Liebe Patienten,
um Ihre verständlichen Sorgen und Ängste zu nehmen und Sie fachmedizinisch zu informieren, hier die aktuelle Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur Behandlung bei uns in Corona Zeiten:
Es wird darüber diskutiert, die zahnärztliche Versorgung auf Notfälle zu beschränken. Andere als Notfallbehandlungen wären danach zu verschieben.
Die Bundeszahnärztekammer hält Einschränkungen der zahnmedizinischen Behandlung, mit der die Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit Ausnahme von Notfallbehandlungen untersagt werden, für nicht verhältnismäßig.
Diese Einschränkungen sind nicht nicht gerechtfertigt und gefährden zugleich die Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Kein erhöhtes Risiko
Nach bisher international und national vorliegenden Erkenntnissen zur Ausbreitung von Covid-19 gibt es derzeit keinerlei gesicherte Erkenntnisse, dass zahnmedizinische Behandlungen zu einer erhöhten Infektionsausbreitung in der Bevölkerung beigetragen haben, noch Erkenntnisse, dass zahnärztliche Behandlungsteams erhöhten Infektionsraten unterliegen.
Hohes Schutzniveau
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die bisher geltenden – und durch weitere empfohlene Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 ergänzten Hygienemaßnahmen und Arbeitsschutzbestimmungen – zu einem hohen Schutzniveau auch bei der Behandlung von potenziell infektiösen Patienten in den Praxen geführt haben.
Die Bundeszahnärztekammer hat entsprechend den allgemein gültigen Empfehlungen zur Vermeidung der Infektionsausbreitung ebenso Hinweise für die Einhaltung der Distanzregelung und Dekontaminationsmaßnahmen im Rahmen der Praxisorganisation abgegeben.
Notwendigkeit einer Behandlung
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer zahnmedizinischen Behandlung trifft die Zahnärztin oder der Zahnarzt, abhängig vom individuellen Risiko und der Komplikationsdichte des Eingriffs, im konkreten Patientenfall. Dies betrifft nicht nur Notfallbehandlungen, sondern kann Eingriffe umfassen, die die Beschwerden des Patienten kurz-, mittel- oder langfristig lindern oder die Verschlimmerung der bestehenden Erkrankung vermeiden. Bei vulnerablen Patienten mit hohen Risiken ist die Behandlung nur auf Notfallbehandlungen beschränkt.
Infizierte oder unter Verdacht stehende Patienten
Für die zahnärztliche Behandlung von Patienten, die an SARS-CoV-2 infiziert oder nach den Einschätzungen des RKI begründete Verdachtsfälle sind, gilt der Hinweis, dass diese nur in Notfällen, in Zentren oder Schwerpunktpraxen, unter Nutzung der notwendigen Schutzausrüstung (FFP2, flüssigkeitsdichte Kittel, Schutzbrillen, sterile Handschuhe, Schutzhauben und Schutzschilder) behandelt werden.
Aerosole
Einen Hinweis des RKI bezüglich des medizinischen Sektors im Zusammenhang mit Aerosol produzierenden Vorgängen, wie etwa Intubation, Bronchoskopie oder speziellen zahnärztliche Prozeduren, hat die BZÄK mit weiteren Empfehlungen zur Vermeidung Aerosol bildender Interventionsmaßnahmen und Technologien aufgenommen.
Fazit
Im Ergebnis darf fachlich und sachlich festgestellt werden, dass bei Berücksichtigung dieser Empfehlungen die Einschränkung der zahnmedizinischen Behandlung weder zu rechtfertigen noch im Interesse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung angemessen ist.
Zahnheilkunde – medizinisch notwendige Leistungen
Es handelt sich bei zahnmedizinischen Behandlungen um medizinisch notwendige und erforderliche Maßnahmen im Interesse der Krankheitsvermeidung, der Vermeidung der Entstehung von akuten Beschwerden gerade während der Zeit einer möglichen Covid-19 Infektion und der Vermeidung der Verschlimmerung bestehender Erkrankungen.
Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der Einflüsse von oralen Erkrankungen auf medizinisch bedeutsame Erkrankungen, wie Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, Apoplex und Herzinfarkte.
Zahnmedizinische Versorgung ist vor diesem Hintergrund ein elementarer Bestandteil der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung, auch unter den Gegebenheiten der Covid-19 Pandemie, und darf keinesfalls nur auf Notfälle, deren Definition zudem unbestimmt ist, im Interesse der Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung reduziert werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen Ihre Sorgen genommen zu haben und stehen jederzeit für Ihre Fragen und Probleme zur Verfügung.
aufgrund der aktuellen Lage bezüglich des Coronavirus (Covid-19) möchten wir Ihnen einige Informationen über den weiteren Betrieb in unserer Praxis mitteilen.
Wir sind weiterhin in gewohnter Weise für Sie da, um die ambulante fachärztliche Behandlung sicherzustellen und auch die Notaufnahmen der örtlichen Kliniken zu entlasten! Sie können sich auch in dringenden Fällen ohne Termin in unserer Praxis vorstellen; wir bitten Sie jedoch mit Rücksicht auf unsere MitarbeiterInnen und PatientInnen vorher anzurufen auch um die Menschenströme in unseren Räumlichkeiten besser regulieren zu können.
Sollten Sie grippeähnliche Symptome (insbesondere Fieber und oder Erkrankungen der oberen Atemwege) aufweisen oder sich in den letzten Wochen in den bekannten Risikogebieten aufgehalten haben bitten wir Sie, sich telefonisch in unserer Praxis zu melden, um den Termin zu verschieben:
0231 528062
Gerne stehen wir Ihnen auch zur Besprechung und Beratung zahnmedizinischer und implantologischer Fragen und Behandlungen zur Verfügung!
Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Praxis Dr. Pipke
Bei uns hat Corona keine Chance- optimal geschützt- für uns und für unsere Patienten 😊
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Unbewusstes, nächtliches Zähneknirschen, Bruxismus, trainiert den Kaumuskel, derart, dass der ohnehin sehr kräftige Muskel extrem stark werden kann. Mit viel Kraft kann der Masseter die Zahnoberflächen beim Knirschen beschädigen. Der Patient bemerkt in der Regel zunächst wiederkehrende Schmerzen im Bereich von Ohr oder Kiefergelenk. Beim Zahnarzt wird bei sichtbaren Schäden am Zahnschmelz die Diagnose Bruxismus gestellt und üblicherweise die Therapie mit einer Beißschiene begonnen. Nicht selten beißen Patienten diese Beißschienen zähneknirschend durch. Bei häufig weiter bestehenden Schmerzen und auf einer Suche nach einer Therapie finden Patienten – meistens nicht beim Arzt, sondern im Internet, die Möglichkeit der Therapie mittels lähmender Proteinkomplexe, die zugleich die Muskeln entkrampfen; Wirkstoffe, die auch in der plastischen Chirurgie verwandt werden.
Facharzt für Chirurgie, Phlebologie und Tauchmedizin
Spezialist für Faltenentfernung und Hyaluron. Ausserdem Therapien bei CMD.
Nettes und kometentes Team. Bin als Patient bereits seit ca. 20 Jahren stets zufrieden. Sehr kompetenter Arzt mit praktischem Geschick. (Quelle: Jameda)
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© 2023 Dr. Jürgen Pipke